Aktuelles
Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter Mannheim zu stellen.
Wir geben Ihnen Tipps und unterstützen Sie. Rufen Sie uns gleich an und vereinbaren Sie einen Termin.
Tel.: 0621 / 12 20 400
Sie müssen vor dem Beginn der Schuldnerberatung einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter Mannheim stellen. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag und wird diesen bewilligen, wenn Sie einen persönlichen Gesprächstermin bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner wahrgenommen haben. Begründen Sie, warum Sie Bedarf an einer Schuldnerberatung haben!
Antrag bei der Schuldnerberatung stellen
Wir erstellen mit Ihnen den Antrag, helfen Ihnen bei der Begründung, drucken den Antrag aus und leiten ihn nach Ihrer Unterschrift direkt an den Kostenträger weiter.
Das Jobcenter weist Sie ab?
Sie haben Ihre Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter auf Schuldnerberatung angesprochen und der hat Ihnen mündlich gesagt, dass die Beantragung keinen Sinn macht?
Bestehen Sie auf eine schriftliche Antragstellung. Das Jobcenter ist verpflichtet, Ihnen die Möglichkeit zur schriftlichen Antragstellung zu gewähren und Ihren Antrag schriftlich entgegen zu nehmen. Sollte sich Ihr/e Sachbearbeiter/in dennoch weigern, wenden Sie sich an uns.
Bei Ablehnung Widerspruch einlegen
Sollte die Kostenübernahme für die Schuldnerberatung abgelehnt werden, prüfen wir mit Ihnen gemeinsam die Begründung. Sollte diese Ihrem individuellen Sachverhalt nicht gerecht werden, unterstützen wir Sie bei der Einlegung eines Widerspruchs.
Unterlagen mitbringen
Bitte bringen Sie in allen vorgenannten Fällen zu Ihrem Termin bei der Schuldnerberatung unbedingt mit:
- Bürgergeld-Bescheid (vollständig) oder sonstige aktuelle Einkommensnachweise
- Das vollständige Ablehnungsschreiben des Jobcenters, ggf. mit allen Anlagen
- Die Eingliederungsvereinbarung, sofern es eine gibt.
Wer Bürgergeld bezieht, erhält ab Januar 2024 mehr Geld.
In der nachfolgenden Übersicht werden die Anpassungen ab 2024 jeweils angezeigt:
- Alleinstehend / Alleinerziehend 563 Euro Regelbedarfsstufe 1
- Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 506 Euro Regelbedarfsstufe 2
- Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen 451 Euro Regelbedarfsstufe 3
- nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern 451 Euro Regelbedarfsstufe 3
- Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 471 Euro Regelbedarfsstufe 4
- Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 390 Euro Regelbedarfsstufe 5
- Kinder unter 6 Jahren 357 Euro Regelbedarfsstufe 6